Schulprogramm

Schulordnung der Martin-Buber-Schule (Stand: 02/ 2026)

Die Martin-Buber-Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und wird zurzeit von ca. 218 Schülerinnen und Schülern besucht. Aktuell arbeiten wir an zwei Standorten: Grund, Mittel- sowie Hauptstufe in Gießen, BO-Stufe im Standort Biebertal.

Die gelebte Heterogenität an unserer Schule ist geprägt von einem respektvollen Umgang miteinander. Wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern Raum zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit geben. Gleichzeitig sollen sie lernen, an ihren Mitmenschen Stärken und Schwächen zu sehen und zu respektieren. Dies gelingt, indem wir die Förderung eines guten sozialen Miteinanders als eine wesentliche Aufgabe der Schule betrachten.

Um in unserer Schulgemeinschaft mit Freude und Erfolg lernen und leben zu können, bedarf es eines Rahmens, den die hier vorliegende Schulordnung geben soll, welche für Schülerinnen und Schüler, pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal der Schule sowie die Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schülerschaft gleichermaßen gilt.

Die vorliegende Schulordnung hilft uns dabei, den o.g. respektvollen Umgang miteinander im Schulalltag umzusetzen.

                                                                                                                                          (vgl. Schulprogramm MBS)

Grundsätzliches

  • Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um.
  • Wir gehen achtsam mit Gebäude und Inventar um.
  • Wir verurteilen an der Martin-Buber-Schule jegliche Form von Gewalt. Dazu zählen
    • Beschimpfungen – Gewalt mit Worten
    • Mobbing im Schulalltag und auf medialem Weg
    • Verletzungen von Persönlichkeitsrechten (Lügenverbreitung etc.)
    • körperliche Gewalt
    • erniedrigende, sexualisierte, gewalt-androhende Gesten und Mimik
    • gewaltverherrlichende, beleidigende und sexualisierte Musik, Videos oder Bilder

 Wir tragen dafür Sorge, dass Konflikte und Verstöße gegen unsere Grundsätze zeitnah, friedlich und adäquat gelöst werden (s. Konflikte und Konsequenzen).

  • Die Schülerinnen und Schüler folgen den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MBS sind sich der besonderen Verantwortung ihres Tuns bewusst und handeln nach den Grundsätzen eines humanistischen Menschenbildes.
  • Die Schulordnung liegt auch in leichter Sprache und Piktogramm-Form vor, damit sie für alle Beteiligten einseh- und nutzbar ist.
  • Die wichtigsten Punkte der Schulordnung hängen an zentralen Punkten des Schulgebäudes aus.

Unterricht

  • Der Unterricht beginnt um 8.30 Uhr und endet montags, dienstags und donnerstags um 14.40 Uhr. Am Mittwoch und Freitag endet der Unterricht um 12.50 Uhr. Eine Erweiterung der Betreuungszeit wird derzeit im LK Gießen geprüft.
  • Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnt um 8.15 Uhr und endet, wenn alle Schülerinnen und Schüler abgefahren sind.
  • Alle kommen pünktlich. Bei Zu-Spät-Kommen ist die Schulleitung (über das Sekretariat) zu benachrichtigen (gilt für ALLE).
  • Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulhaus unmittelbar. Ausnahmen müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Die Schülerinnen und Schüler steigen sofort in ihre Schulbusse ein oder begeben sich umgehend zu den Bushaltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Im Unterricht gelten die jeweiligen Klassenregeln. Diese dürfen der Schulordnung nicht widersprechen.
  • Nach den Pausen gehen alle zügig in den Unterricht.
  • Versäumt ein Schüler oder eine Schülerin den Unterricht, so muss er oder sie am gleichen Tag bis 8.00 Uhr telefonisch von den Erziehungsberechtigten in der Schule (über das Sekretariat) abgemeldet werden.
  • Ein sorgsamer Umgang mit Materialien der Anderen bzw. der Schule ist uns wichtig. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigter.
  • Zum Sport- und Schwimmunterricht ist geeignete Kleidung zu tragen. Uhren und Schmuck müssen abgenommen werden. Die Wertsachen können bei der Lehrkraft deponiert werden. Inkontinente Schülerinnen und Schüler benötigen adäquate Ausstattung.
  • Während der Unterrichtszeit, d.h. von 8.30 Uhr bis zum Schulschluss ist die Benutzung aller elektronischen Geräte (Handys, mp3-Player, portable Spielekonsolen etc.) verboten. Handys sind aus- oder stumm zuschalten. Dies schließt auch andere foto- und internetfähige Geräte wie Smart-Watches, Smart-Brillen o.ä. ein.
  •  Bei Verstößen kann die Lehrkraft das elektronische Gerät bis zum Schulschluss in Verwahrung nehmen. Ausnahmen von diesem Verbot für bestimmte unterrichtliche Zwecke sind von der jeweiligen Lehrkraft zu genehmigen.

Das Verbot für elektronische Geräte aller Art gilt auch für die Pausen. Ausnahme in den Pausen ist die Nutzung reiner Tonabspielgeräte über Kopfhörer.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MBS dürfen Mobiltelefone für dienstliche Zwecke nutzen.

  • Filmaufnahmen, Fotografien und Tonaufnahmen (auch mit dem Mobiltelefon) sind grundsätzlich verboten. Im Rahmen von Klassenaktivitäten, AGs o.ä. ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MBS gestattet – mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler – Bilder, Filme oder Tonaufnahmen für schulische Zwecke zu erstellen. Für die Veröffentlichung dieser Fotos in Zeitungen oder auf der Homepage bedarf es einer gesonderten Erlaubnis der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schülern.
  • Gefährdende Gegenstände wie Messer, Feuerzeuge etc. sind für Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts unter Aufsicht der Lehrkraft auf dem Schulgelände verboten.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Defekten elektronischer Geräte sowie beim Verlieren persönlicher Gegenstände.

Pausen – Schulgelände – Schulhaus

  • Pausen finden an allen Tagen zwischen 10.30 Uhr und 10.50 Uhr statt. An den langen Schultagen (Mo. – Do.) gibt es eine zusätzliche Pause von 12.50 Uhr – 13.20 Uhr. (Änderung laut Konferenzbeschluss: durch die Überfüllung der Schule ist eine Teilung der Pausen nötig, aus der sich geänderte Pausenzeiten für die Grundstufe einerseits, die Mittel- und Hauptstufe andererseits ergeben)
  • In der Pause ist das Spielen mit einem weichen Ball auf der Wiese zwischen Alt- und Neubau erlaubt. Auch das Werfen mit einem Basketball auf den Basketballkorb ist erlaubt. Auf dem Bolzplatz des unteren Schulhofs ist das Spielen auch mit härteren Bällen gestattet. Der Schulhof ist ball-frei.
  • Während der Pause ist das Fahren von Rollern, Fahrrädern etc. auf dem Pausenhof verboten.
  • Die Pausen finden für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof statt. Das Aufhalten im Schulgebäude ist nur auf Anweisung und bei entsprechender Aufsicht durch das pädagogische Personal gestattet (z.B. Regenpause).
  • Das Werfen von Schneebällen, Steinen und anderen gefährlichen Gegenständen sowie das Spielen mit Stöcken sind verboten.
  • Unfälle und Sachschäden sind der Schulleitung schnellstmöglich zu melden. Erste Hilfe ist zu leisten.
  • Während der Unterrichtszeit und den Pausen ist es den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet, das Schulgelände zu verlassen. Ausnahmen bedürfen einer Absprache mit den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler, dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin und der Schulleitung.
  • Das Rauchen (auch mit E-Zigaretten) ist auf dem gesamten Schulgelände für alle Mitglieder der Schulgemeinde verboten.
  • Den Anweisungen der Pausenaufsicht ist Folge zu leisten.

Schule und Erziehungsberechtigte

  • Für ein positives Miteinander ist eine enge Verzahnung von Schule und Erziehungsberechtigten unabdingbar.
  • Dazu gehört auch eine sofortige Mitteilung über Veränderungen der Lebensumstände der Schülerin oder des Schülers (z.B. Wechsel des Wohnortes) über das Klassenteam an die Schulleitung.
  • Unterschiedliche Wege der Kommunikation via Mitteilungsheft, Telefon, Elternsprechtage oder das persönliche Gespräch sind für den individuellen Informationsaustausch von großer Bedeutung.
  • Einmal jährlich findet ein Elternsprechtag statt, an dem persönliche Förderplangespräche mit den Erziehungsberechtigten stattfinden.
  • Auch allgemeine schulische Informationen wie Elternabende haben an der Martin-Buber-Schule einen hohen Stellenwert und sollten nach Möglichkeit regelmäßig besucht werden.
  • Bei Bedarf kann bei Gesprächen zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften auch ein Mitglied der Schulleitung hinzugezogen werden.
  • Die Verabreichung von Medikamenten während der Unterrichtszeit wird vom pädagogischen Personal der Martin-Buber-Schule unter Einhaltung strenger Regelungen gewährleistet. Neben der Vereinbarung über die Durchführung von medizinischen Hilfsmaßnahmen/ die Verabreichung von Medikamenten bedarf es einer immer aktuell vorliegenden ärztlichen Verordnung, aus der die genaue Bezeichnung des Medikaments sowie die Dosierung und evtl. Gabe-Hinweise hervorgehen.
  • Kinder, die unter ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen die Schule nicht besuchen. Nach besonderen Krankheiten (z.B. MRSA) benötigen wir zum Schutz der gesamten Schulgemeinde ein ärztliches Attest, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Schulordnung

  • Alle Verstöße gegen die Schulordnung werden geahndet.
  • Zunächst einmal sollte – wenn möglich und verhältnismäßig – das persönliche Gespräch mit allen Beteiligten gesucht werden. Auch die AWO Sozialarbeit an der MBS kann von allen kontaktiert werden.
  • Weitere pädagogische Maßnahmen sind z.B.:
    • Ermahnungen
    • Wiedergutmachungen
      • Entschuldigungen, Ersetzen des Schadens
      • soziale Dienste wie z.B. die Reinigung des Schulhofs
    • Wegnahme gefährlicher Gegenstände oder elektronischer Geräte bis zum Ende des Schultages
      • Erziehungsberechtigte können diese Gegenstände abholen.
    • Einträge ins Klassenbuch/ Vermerke in der Schulakte
    • Gespräche mit Erziehungsberechtigten
  • Nach Ausschöpfung aller pädagogischen Maßnahmen können Ordnungsmaßnahmen nach §82, Hessisches Schulgesetz in Erwägung gezogen werden.
  • Ordnungsmaßnahmen sind:
    • sofortiger Ausschluss für den Rest des Schultages
    • Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen sowie vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen,
    • vorübergehende Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe bis zu einer Dauer von vier Wochen,
    • Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe,
    • vorübergehender Ausschluss vom Schulbesuch bis zu einer Dauer von zwei Wochen,
    • Überweisung in den gleichen Bildungsgang einer anderen Schule,
    • Verweisung von der besuchten Schule.
  • Straftaten ziehen eine Benachrichtigung der Polizei, der AGGAS und ggfs. der AWO Sozialarbeit an der Schule nach sich.

Die Schulordnung wurde von der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 01.03.2025 in Kraft.

Aktualisiert mit Beschluss der Gesamtkonferenz und Schulkonferenz am 12.02.2026.